Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Isselburg und dem Stadtsportverband Isselburg e.V. (SSV)

Grundlagen

Die Stadt Isselburg erkennt unter Wahrung der Autonomie des selbstverwalteten Sports die Notwendigkeit an, den Vereinssport im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch zukünftig zu fördern.


Hierzu gehört auch die aktive Unterstützung aller mit dem Sport verbundenen Verwaltungsstellen sowie des Bauhofes.


Ziel aller Beteiligten muss es sein, den Vereinsverantwortlichen die nötige Planungssicherheit für bereits angefangene und zukünftig anstehende Vereinsprojekte zu gewährleisten.

Notwendige Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung werden in Zusammenarbeit mit dem SSV und den Sportvereinen rechtzeitig geprüft und fair und mit Augenmaß umgesetzt.


Die Investitionen im Sport – mindestens in Höhe der jährlich vom Land NRW ausgezahlten Sportpauschale – haben nach wie vor Bestand und werden in einer Prioritätenliste jährlich fortgeschrieben. Im Herbst eines jeden Jahres treffen sich die Verwaltung und der Stadtsportverband um die Prioritäten des darauffolgenden Jahres zu ermitteln und festzusetzen.

 1. Sportentwicklungsplanung

Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur, beim Sportverhalten, im Bildungssystem und bei den öffentlichen Haushalten sind nur einige der Herausforderungen, die Handlungs- und Innovationsbedarf in Bezug auf den Sport in Isselburg nach sich ziehen. Gleichzeitig sind eine Bedeutungssteigerung von Sport und Bewegung sowie eine zunehmende Anerkennung deren positiver sozialer Beiträge und Bezüge festzustellen, die neue Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Sportentwicklung möglich machen. Die erfolgreiche Sportentwicklungsplanung in Isselburg soll fortgesetzt werden.

Die Stadt und der SSV erarbeiten gemeinsam Grundlagen und Handlungsstrategien für eine künftige Sportentwicklungs- und Sportstättenbedarfsplanung.

2. Sportanlagen und Sporthallen

Sportanlagen sind eine wesentliche Grundlage für das aktive Sporttreiben der     Isselburger Bevölkerung. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stellt die Stadt die städtischen Sportanlagen und Sporthallen in entsprechender Vielfalt, Qualität und Funktionalität für die dem SSV angeschlossenen Sportvereine unentgeltlich für die Sportausübung zur Verfügung. Sie übernimmt in enger Abstimmung mit dem SSV die Erhaltung und die Planung der Belegung für die städtischen Sportanlagen. Änderungen auf Grund wirtschaftlicher und demographischer   Entwicklungen werden in Abstimmung mit dem SSV vorgenommen.

Der SSV wird die ihm angeschlossenen Sportvereine anhalten, sparsam und effektiv mit den von der Stadt bereitgestellten Ressourcen umzugehen. Der SSV erklärt sich bereit, in regelmäßigen Abständen die Belegung der Sportstätten zu überprüfen und diese Angaben der Stadt zur Verfügung zu stellen.

3. Eigenverantwortliche Nutzung von städt. Sportanlagen

Ziel der Stadt ist es, da, wo Sportvereine alleinige Nutzer einer städtischen Sportanlage sind, auf den Weiterbetrieb selbst zu verzichten und diese Anlagen vonSportvereinen eigenverantwortlich betreiben zu lassen. Der SSV wird die Stadt in dieser Zielsetzung aktiv unterstützen und seine Sportvereine entsprechend beraten. Die Vereine wenden sich bei kleinen Schäden an der Sportanlage direkt an die Stadt Isselburg. Bei Schäden größeren Ausmaßes oder bei Planung von Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten wenden sich die Vereine an den SSV. Dieser nimmt eine   Einschätzung vor und reicht die Unterlagen mit einer Stellungnahme an die Stadt   Isselburg. Hierbei sind die Antragsfristen gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports zu beachten.

 4. Allgemeine Sportförderung der Stadt Isselburg
           
Die Isselburger Sportvereine leisten durch ihre ehrenamtliche Vereinsstruktur und ihr bürgerschaftliches Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der o.g. gesellschaftlichen Bereiche. Sie finanzieren sich selbst überwiegend durch sozial gestaffelte Vereinsbeiträge ihrer Mitglieder. Die Stadt erkennt dieses Engagement an und fördert den Vereinssport nach den Sportförderrichtlinien.   Schwerpunkt ist dabei die Förderung der Jugendarbeit und der vereinseigenen Sportanlagen. Zudem gewährt die Stadt den Vereinen Zuschüsse für die Pflege der Sportanlagen nebst Zuschüsse für die Anschaffung notwendiger Gerätschaften. Näheres regeln die Richtlinien zur Förderung des Sports.

 5. Veranstaltungen

Sportwettbewerbe mit nationaler und internationaler Beteiligung, Sportveranstaltungen im Rahmen von Stadtfesten etc. werten den Standort Isselburg auf. Sportvereine und der SSV bringen sich aktiv in städtische    Veranstaltungen ein, verhelfen damit der Stadt zu einem positiven überregionalen Image und leisten einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Stadt.

Die Stadt und die städtischen Gesellschaften unterstützen und helfen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Organisation von Sportveranstaltungen des SSV und der   ihm angeschlossenen Sportvereine.

 6. Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeit ist im organisierten Sport von herausragender Bedeutung, denn viele Ehrenamtliche stützen und fördern das System des Breiten‐, Freizeit‐,  Gesundheits‐, Behinderten‐ und Leistungssports in Isselburg.

 Erst das Ehrenamt schafft die Voraussetzungen, damit die Bürgerinnen und Bürger in Isselburg ein breites Angebot in den Sportvereinen wahrnehmen können.


Die Stadt erkennt das große bürgerschaftliche Engagement der Sportvereine ausdrücklich an und ehrt gemeinsam mit dem Stadtsportverband alle zwei Jahre im Rahmen eines Sportlerballs verdienstvolle ehrenamtliche Vereinsmitglieder und   Personen, die sich langjährig im Sport Verdienste erworben haben.


 7. Jugendarbeit im Sport

Jugendarbeit im Sport ist für die Steigerung der Leistungsfähigkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden gesellschaftlich besonders wichtig. Zugleich werden dadurch die Wünsche und Interessen, die Bedürfnisse und die Lebenslagen junger Menschen berücksichtigt.

8. Partnerschaft im Sport

Partner der Stadt für die Belange der Sportvereine ist auf örtlicher Ebene der SSV.  Dieser Standard soll erhalten bleiben.

 9. Sport vor Ort

Sport soll möglichst da stattfinden, wo die Menschen wohnen. Der SSV unterstützt Aktivitäten in den Stadtteilen und informiert die Bürgerinnen und Bürger über Sportangebote vor Ort.

10. Sport und Umwelt

Sporttreibende sind wie alle Menschen von Umweltbelastungen betroffen, die     Gesundheit und Lebensqualität beeinträchtigen. Sport und insbesondere Natursportarten können nur in einer intakten Natur stattfinden. Deshalb liegt es im Interesse von Sport und Umweltschutz, gemeinsam am Erhalt einer lebenswerten Umwelt zu arbeiten.

Der SSV wird seine Sportvereine anhalten, dazu beizutragen, die Natur und die   Umwelt so zu erhalten, dass die Ausübung des Sports jetzt und in Zukunft möglich    ist. Hierzu gehört vor allem, dass Sportlerinnen und Sportler nachhaltig sorgsam   mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umgehen und z.B. Energie einsparen.

           
Bei der Planung eigener Veranstaltungen und neuer Sportanlagen wird der SSV auch die Belange von Natur und Umwelt berücksichtigen.

 11. Sport ohne Doping und Alkohol

Doping und Alkohol sind mit den Grundwerten des Sports -insbesondere mit dem Grundsatz der Chancengleichheit- unvereinbar, gefährdet die Gesundheit der Athleten/Athletinnen und das Ansehen des Sports.


Der organisierte Sport ist mit seinen gemeinwohlorientierten Zielen nur  glaubwürdig, wenn Eltern, die ihre Kinder den Sportvereinen und verbänden anvertrauen, sicher sein können, dass diese auf ihrem Weg zum Leistungssport erzieherisch verantwortungsvoll betreut werden und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.

Die Stadt und der SSV setzen sich für einen drogenfreien Sport und gegen übermäßigen Alkoholgenuss ein.

12. Ehrenkodex für Mitarbeiter/innen im Sport

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport haben eine große pädagogische Verantwortung in der Betreuung und der Ausbildung junger Menschen.

Der SSV wird seine Sportvereine auffordern, dass Sie ihre Übungsleiter/innen verpflichten, den Ehrenkodex der Sportjugend des LSB zu unterzeichnen und damit dokumentieren, dass sie ihre Verantwortung für die Weiterentwicklung junger Menschen in vollem Umfang wahrnehmen.  


13. Sportausschuss

Der Ausschuss Jugend, Schule, Sport-, Kultur und Soziales (JSSKS)  ist der vom Rat der Stadt Isselburg eingesetzte eigenständige Fachausschuss für alle     Sportangelegenheiten in Isselburg. Er berät unter anderem über die Grundsätze zur   Förderung des Freizeit‐, Breiten‐ und Leistungssports. Der SSV ist bestrebt auch weiterhin im Sportausschuss mit einem sachkundigen, stimmberechtigten Mitglied, vertreten zu sein.

 14. Finanzielle und sächliche Unterstützung des SSV

Zur Erfüllung der in dieser Vereinbarung aufgeführten Aufgaben stellt die Stadt dem Stadtsportverband Isselburg finanzielle Mittel zur Verfügung. Details sind in den Richtlinien zur Förderung des Sports in Isselburg festgeschrieben.

 15. Geschäftsräume/Büroausstattung

Die Geschäftsstelle des SSV befindet sich in der Privatwohnung des 1. Vorsitzenden. Die technische Ausstattung entspricht der üblichen städtischen Ausstattung. Eine Änderung/Ergänzung der technischen Ausstattung (inkl.Software) darf nicht zu  Lasten der Stadt erfolgen. Die EDV-Richtlinien beachtet der SSV. Material- und Portokosten trägt der SSV.

Über die Verwendung der seitens der Stadt gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports  gewährten Zuschüsse führt der SSV Verwendungsnachweise. Den sachgerechten Umgang mit den Mitteln prüfen jährlich die gewählten Kassenprüfer des Stadtsportverbandes. Entlastung erteilt ggf. die SSV-Mitgliederversammlung.

Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung für den Sport in der Stadt Isselburg wird die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Isselburg und dem Stadtsportverband geregelt.

Stadt und SSV werden sich einmal jährlich zur bedarfsgerechten Fortschreibung dieser Vereinbarung treffen.

Isselburg,  28. Mai 2019

Für die Stadt Isselburg:                                         Für den SSV Isselburg e.V.:

     Michael Carbanje                                                        Theodor Nieland

        Bürgermeister                                                               Vorsitzender